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Die AGB der Agentur Sonnenblume

Geschäftsbedingungen

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Agentur Sonnenblume - Ferienhausvermittlungen (Stand 01.01.2015):

 1.    Reservierungsanfrage

 Bei einer Reservierungsanfrage reserviert die Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen auf Anfrage das Objekt zwei Tage, dies zählt noch nicht als Buchung. Eine Buchung bedarf einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung des Anmeldenden. Bei Buchung erhält der Anmeldende von der Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen eine Buchungsbestätigung.

 2.    Vertrag und Vertragsabschluß

 Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers (Eigentümer, Vermieter oder Verwalter), nachfolgend Eigentümer genannt, abgeschlossen. Er gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Durch die mündliche Buchungszusage des Anmeldenden oder die Unterzeichnung der Reservierungsanfrage kommt der Vertrag zustande.

 3.    Leistung

 Bei den von der Firma Agentur Sonnenblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Alle Schadensersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen Eigentümer zu stellen.

 4.    Bezahlung, An- und –Abreise

 Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung (Vermittlungsentgelt) fällig, die innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss zu leisten ist; bleibt die Anzahlung binnen dieser Wochenfrist unbezahlt, kann die Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen den Buchungsvorgang stornieren. Die Restzahlung erfolgt wie auf dem Vertrag näher bezeichnet. Die Objekte können am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag sind sie bis 10:00 Uhr zu verlassen. Anderslautende Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

 5.    Haftung

Die Ausschreibung der zu mietenden Objekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers erstellt. Für Änderungen, die vor Ort von Dritten vorgenommen werden oder wurden und von denen wir keine Kenntnis haben, wird nicht gehaftet. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Die Nutzung der Ferienimmobilie, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, Vermieter und die Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich, Vermieter und die Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen übernehmen keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Verwaltung oder dem Vermieter zu melden. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.

 6.    Mitwirkungspflicht

 Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Eigentümer gemeldet werden. Sollte der Mieter selbst während seines Aufenthaltes Verursacher von Schäden werden, so sind auch diese direkt zu melden. Das Objekt ist beim Auszug besenrein zu verlassen; im Falle übermäßiger oder mutwilliger  m Verschmutzung des Objektes durch den Gast, die für den Eigner unzumutbar ist oder deren Beseitigung deutlich mehr Aufwand erfordert, als durch die Zahlung des Endreinigungsbetrages abgedeckt ist, dürfen vom Eigner zusätzlich angefallene Reinigungskosten unter jeweilig genauem Kosten-Nachweis berechnet werden

 7.    Rücktritt

 Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form gegenüber der Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch der Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen auf Ersatz entstandener Aufwendungen und des Vermittlungsentgelts bestehen. Gezahlte Vermittlungsentgelte können nicht zurückverlangt werden. Folgende Rücktrittsgebühren werden vom jeweiligen Eigner, bezogen auf den jeweilig verbliebenen Rest-Mietpreis (Gesamtmietpreis abzüglich Anzahlung) einbehalten:

bis 90 Tage vor Mietbeginn 20%,

bis 60 Tage vor Mietbeginn 30%,

bis 30 Tage vor Mietbeginn 50%,

bis 01 Tage vor Mietbeginn 80%,

bei Rücktritt am Anreisetag oder Nichterscheinen wird der gesamte Rest-Mietpreis berechnet. Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung oder Stornierung beträgt 50 €. In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu den gleichen Mietbedingungen zu stellen. Auch in diesem Fall bleibt der Anspruch der Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen auf Ersatz entstandener Aufwendungen und des Vermittlungsentgelts bestehen. Gezahlte Vermittlungsentgelte können nicht zurückverlangt werden. Dem Mieter/Anmeldenden ist es gestattet nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Rücktrittsgebühren, Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren entstanden sind. In diesem Fall ist der Mieter/Anmeldende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

 8.    Leihwagen und Flug

Bei den von der Firma Agentur Sonneblume Stefanie Neuhäusler- Ferienhausvermittlungen angebotenen Leistungen bei der Vermittlung eines Leihwagens oder Fluges handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vertragspartei. Alle Schadensersatzansprüche des Kunden sind an den jeweiligen Dienstleister zu stellen. Sollte bei der Vermittlung des Leihwagens der Umstand eintreten, dass der gebuchte Wagentyp nicht zur Verfügung steht, wird auf jeden Fall ein anderes Fahrzeug ähnlicher Bauart mit gleicher Ausstattung zur Verfügung gestellt.

Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG:
Stefanie Neuhäusler
Agentur Sonnenblume
Blumenstr. 2
63654 Büdingen
Kontakt:
Telefon: 06042-979244
E-Mail: steffhaus@gmx.de
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE200296434
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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